AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem La Réserve Eden au Lac Zurich. Wir bitten Sie, die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, die Bestandteil des Vertrages sind, sorgfältig durchzulesen. Besten Dank für die Kenntnisnahme.

 

1. Vertragsabschluss

Für das Zustandekommen des Vertrages gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts. Eine Reservation gilt als zustande gekommen, wenn:

  • eine Offerte des La Réserve Eden au Lac Zurich durch den Gast schriftlich bestätigt wurde.
  • eine Anzahlung oder Garantie mit einer Kreditkarte eingegangen ist.

Wir behalten uns vor, Annullationskosten direkt mit der zur Garantie mitgeteilten Kreditkarte zu belasten. Für Gäste aus der Schweiz gilt der Vertrag ebenfalls als zustande gekommen, sobald eine schriftliche Rückbestätigung (E-Mail oder Brief) vorliegt.

 

2. Preise / Zahlungsmittel

Die Preise ergeben sich aus dem Vertragsabschluss respektive der zugrunde liegenden Reservationsbestätigung. Unsere Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive Service und MwSt. Ohne andere Vereinbarung sind das Frühstück und weitere Mahlzeiten nicht im Zimmerpreis inbegriffen. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel: American Express, Diners Club, Mastercard, Visa, JCB, Maestro, Twint und Bargeld.

Als Bankverbindung steht folgendes Konto zur Verfügung:

Kontoinhaber: Hotel Eden au Lac, Utoquai 45, 8008 Zürich

Bank: Credit Suisse AG, 8070 Zürich

IBAN: CH68 0483 5238 5561 4100 0

Swift Code / BIC: CRESCHZZ80A

 

3. Gästezimmer / Stornierungsbedingungen

Anreise- / Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind ab 15 Uhr bezugsbereit und stehen am Abreisetag bis 12 Uhr zur Verfügung des Gastes. Bei vorzeitiger Anreise oder späterer Abreise kann in Absprache mit dem Hotel das Zimmer auch früher bezogen oder später verlassen werden. Für eine garantierte Frühanreise vor 15 Uhr empfehlen wir, das Zimmer bereits eine Nacht im Voraus zu reservieren. Wird das Zimmer durch den Gast ohne vorgängige Absprache länger beansprucht, kann das Hotel bis 16 Uhr 50 % des Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 16 Uhr 100 % des Zimmerpreises.

Stornierungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, ist eine Annullierung von Zimmerreservationen 2 Tage vor der Anreise bis 14 Uhr ohne Kosten möglich. Bei Reservationen ab 5 Übernachtungen oder speziellen Zimmerkombinationen behalten wir uns vor, angepasste Stornierungsbedingungen schriftlich in der Bestätigung festzuhalten. Bei einer kürzeren Annullationszeit als oben festgelegt, bei No-Show oder bei vorzeitiger Abreise fallen Stornierungsgebühren in Höhe des Gesamtaufenthaltes an. Bitte beachten Sie, dass die Stornierungsbestimmungen während der Hauptsaison sowie an ausgewählten Daten von den obigen Bestimmungen abweichen können.

Für Reservationen über CHF 15‘000.00 wird eine nicht erstattbare Anzahlung von 50% vorausgesetzt.

Entsteht dem Hotelier ein Schaden, weil der Gast seinen Verpflichtungen nicht nachkommt (zu späte Annullation, No-show, verspätete Anreise, vorzeitige Abreise), so hat der Gast aufgrund allgemeiner Vertragsregeln (OR 97ff) sowie den Regeln des Mietrechts bei vorzeitiger Rückgabe der Sache (OR 264) dafür aufzukommen.

 

4. Parkplätze

Das La Réserve Eden au Lac Zurich verfügt über hoteleigenen Parkplätze im Hotelinnenhof. Gerne können die Gäste ihr Fahrzeug gegen eine Gebühr von CHF 35.– pro Auto und Nacht parkieren (nach Verfügbarkeit). Wir weisen darauf hin, dass das Hotel nicht für Beschädigungen welche während der Parkzeit entstehen haftbar gemacht werden kann.

 

5. Haustiere

Hunde sind willkommen im La Réserve Eden au Lac Zurich. Für die spezielle Reinigung des Zimmers berechnen wir CHF 50.– pro Nacht und Hund (ohne Futter). Wir behalten uns vor, Ihnen durch Haustiere verursachte Schäden zu belasten.

 

6. City Tax

Es wird eine zusätzliche City Tax von CHF 2.50 pro Person und Nacht berechnet.

 

7. Rücktritt des Hotels

Wird eine vereinbarte oder gemäss Punkt 1 verlangte Vorauszahlung oder anderweitige Zahlungssicherstellung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessen kurzen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Ferner ist das Hotel berechtigt, dann vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, wenn die Aufnahme, die Weiterführung oder die vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses dem Hotel nicht oder nicht mehr zumutbar ist, u.a. aber immer dann, wenn höhere Gewalt/andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unzumutbar erscheinen lassen, Zimmer und/oder Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. in der Person des Gastes oder des Zweckes) gebucht wurden, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der anderen Gäste und/oder des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

In den genannten Fällen ist das Hotel zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und es entsteht keinerlei Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Allfällig vom Gast geleistete Anzahlungen bzw. Zahlungssicherstellungen fallen bzw. stehen dem Hotel nach Massgabe der in Punkt 8 festgelegten Bestimmungen zu.

 

8. Haftung

Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichtes Verschulden wird ausdrücklich wegbedungen.

Sollte der Gast zu Schaden kommen oder mit den Leistungen des Hotels nicht zufrieden sein, so hat er dies dem Hotel unverzüglich zu melden, andernfalls kann er keine Rechte mehr geltend machen.

Stellt das Hotel das/die vereinbarte/n Hotelzimmer nicht zur Verfügung, haftet es dem Gast gegenüber für den entstandenen Schaden, sofern er nachgewiesen werden kann. Sollte das Hotel nicht in der Lage sein, das/die reservierte/n Zimmer bei Ankunft zur Verfügung zu stellen, wird es gleichwertige Ersatzunterkunft in einem anderen Hotel organisieren und für alle zusätzlichen Kosten wie Transport, Unterkunft etc., welche die ursprünglichen Vertragspreise überschreiten, aufkommen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich 6 Monate nach Abreise, sofern die zwingend gesetzlichen Bestimmungen nicht längere Fristen vorsehen.

Der Kunde haftet gegenüber dem La Réserve Eden au Lac Zurich für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder andere Dritte verursacht werden.

 

9. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Reservationsbestätigung erfolgen nach Möglichkeit immer schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag / Reservationsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch Sie akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelung festlegen, gilt automatisch das Schweizer Obligationenrecht.

Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.

Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich / Schweiz.

Zürich, Mai 2019